Garagentor mit Antrieb

Ihr Auto hat wahrscheinlich Navigationshilfe, Klimaanlage, Massagesitze…
… aber Ihr Garagentor machen Sie immer noch mit der der Hand auf und zu!

Lassen Sie sich von unserem vielfältigen Antriebs Angebot speziell für ihr neues Tor begeistern.

Bei einer Garagentor-Renovierung denkt man nicht nur daran, dass das neue Sektionaltor oder Rolltor besser aussieht, sondern auch, dass es leichter aufgeht und im Betrieb nicht zu viel Energie verbraucht. Mit dem kombinierten Garagentor Antriebs System bestehend aus Tor, Antrieb und Handsender, heben Sie das Komfortgefühl auf Knopfdruck und schalten so Unbequemlichkeiten aus: 

Nie wieder bei Regen oder Kälte aussteigen und das Norm Tor umständlich von Hand öffnen und schließen! Tor und Antrieb sind genau aufeinander abgestimmt und von unabhängigen Instituten nach neuesten Sicherheitsnormen zertifiziert. So genießen Sie neben angenehmem Komfort auch das beruhigende Gefühl höchster Sicherheit. 5 Jahre Garantie auf Mechanik, 2 Jahre auf Motor und Motorsteuerung sind inklusive! 

Wir tauschen Ihnen nicht nur das Tor sondern nehmen Ihnen auch ggf. Ausbesserungen an der Toröffnung ab. Die Leibungen und Bodenschienen verkleiden wir Ihnen mit pulverbeschichteten Blechen in der gewünschten Farbe gleich mit.

Beim Neubau helfen wir Ihnen von der Estrichschiene bis zum stilistischem Garagentor.

Wartungsverpflichtung für Garagentore

Die Pflichten des Betreibers von Garagentoren und ähnlichen Toren werden durch Rechtsvorschriften und DIN Normen geregelt. Der Grundsatz lautet, dass der Betrieb einer Toranlage
(z.B. eines Garagentors) durch den Betreiber zu verantworten ist. Alle anfallenden Schäden die durch die Nutzung entstehen, haftet der Eigner in Eigenverantwortung! Er trägt für
einen mangelfreien Betriebs- Zustand der Anlage die Verantwortung.

Pflichten bei Eigentum

Die Verkehrssicherungspflicht unterliegt dem, wer eine Gefahrenquelle erzeugt oder sie betreibt. Ein Betreiber hat die Pflicht, notwendige Präventiv Maßnahmen zu treffen, um Schäden
an Personen oder Sachgegenständen zu verhindern. Diese Aufgabenpflicht trift für gewerbliche wie auch private Betreiber zu und umfasst auf dem eigenen Grundstück unter anderem das Garagentor.
Im BGB § 823 ist klar geregelt, was bei Nichtbeachtung auf den Garagenbesitzer zu kommt:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt,
ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Der Eigener muss also dafür sorgen, dass das Betreten des Grundstücks oder Immobilie für Besucher, Passanten und insbesondere dem Paketzusteller sowie den Briefträger sichergestellt ist.
Zur wichtigsten PFLICHT gehört demzufolge, dass die „gefährlichsten Anlagen“ auf dem Grundstück turnusmäßig auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit überprüft werden. Dazu gehört insbesondere
das Garagentor. Garagentore mit elektrischem Antrieb stehen besonders im Blickfeld der Pflichten. Der Industrieverband Tore, Türen, Zargen haben in einer eigenen Verbandsrichtlinie
festgelegt, worauf Haus- bzw. Garagenbesitzer besonders aufpassen müssen:  
◾Betreiber einer Toranlage sind verantwortlich für den sicheren Betrieb der Garagentor Anlage.
◾Der Betreiber ist rechtlich verpflichtet, Sorge zu tragen für einen ordnungsgemäßen und sicheren Zustand des Garagentores.
◾Ältere Toranlagen müssen auf den derzeit gültigen technischen Stand der Technik aufgerüstet werden. Bestandsschutz gibt es nicht.

Private Garagenbesitzer unterliegen insofern der Prüfpflicht durch das Prüfverfahren aus der DIN EN 12453 wenn die Garage öffentlich für Jede Person zugänglich ist.
Das ist so zu verstehen, wenn das Anwesen über keinen Zaun oder ähnliches verfügt ist es möglich das vom öffentlichen Straßenraum Passanten unbemerkt sich dem Tor nähern können!
Dabei wird nicht unterschieden, ob das Grundstück selbst öffentlich oder privat ist. Des Weiteren sind die Vorschriften für Garagentorantriebe mit Totmannschalter gelockert worden.
Diese Antriebsmethode ist nur dann gültig, wenn eine eingewiesene Person an einem Taster das Öffnen und Schließen steuern kann. Vorausgesetzt das vom Schaltplatz Sicht zum Tor besteht.

Hier ein Tipp: Der Hausbesitzer handelt übrigens in seinem eigenen Interesse, wenn er sein Tor in gutem Zustand hält, bzw. es regelmäßig durch einen Fachmann warten und prüfen lässt.
Denn nur ein ordnungsgemäß funktionierendes Tor bietet auch ausreichenden Schutz gegen Einbruch!

Der sichere Tor Betrieb
kraftbetriebene Garagentore mit Motor stellen auch bei ordnungsgemäßer Funktion Gefahrenpotenziale dar die der Tor Betreiber beachten muss. Wenn sich das elektrische Garagentor
von Innen öffnen lässt, muss sich der Bediener vorher vergewissern ob sich von außen vor dem Tor weder Personen noch Fahrzeuge oder andere Gegenstände befinden, die durch die Toröffnung
zu Schaden kommen können. Auch wenn die Garage mit der Fernbedienung aus dem Fahrzeug heraus geöffnet wird. Diese Gefahrenstellen lassen sich mit Sicherheits Einrichtungen wie
Lichtschranken oder Vorfeldüberwachungen absichern.

Haftungsansprüche – Wenn ein Schaden entstanden ist

Wird eine dritte Person oder fremdes Eigentum durch die Garagentoranlage beschädigt, dann haftet der Betreiber. Ältere Menschen und Kinder sind besonders gefährdet, aber auch Fahrzeuge
können beschädigt werden, wenn das Tor nicht reibungslos arbeitet oder fahrlässig bedient wird.

Die Regulierung eines Schadens obliegt dem Garagenbesitzer, bzw. dessen Privathaftpflichtversicherung zu 100 %. Wurde vor dem Tor ein deutlich sichtbares Warnschild aufgestellt, kann
dem Geschädigten je nach Einzelfall Entscheidung eine geringe Mitschuld zugesprochen werden.

Tipp: Mit einem Wartungsvertrag durch einen Sachkundigen- Fachbetrieb sind Garagenbetreiber auf der sicheren Seite. Kommt es zum Schaden, kann durch die Protokolle bei der Versicherung
belegt werden, das regelmäßige Wartungen stattfanden und sich das Tor zum Schadenszeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand befunden hat.

Bilder

1 Verbreiterte Garagentoröffnung incl. rundum Verblendung.

2 Angepasste Renovierungs Bodenschiene aus Edelstahlblech oder verzinktem Blech

3 Anpassung der gesamt Front in einem Guss